Aktuelle Informationen und tägliche Updates zur Überbrückungshilfe stellt die IHK München unter
www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe zur Verfügung. Auch das Corona Glossar von A-Z der IHK München bietet umfassende Informationen zu den Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen.
Der DStV gibt einen Überblick, welche Regelungen und Erleichterungen Sie im Hinblick auf die Corona-Lage kennen sollten.
Die Ausbreitung des Coronavirus
beeinflusst zusehends das tägliche Leben. Nicht nur gesundheitlich; auch wirtschaftlich.
Die Bundesregierung hat bereits erste
Maßnahmenpakete beschlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Mit weiteren Erleichterungen ist zu rechnen.
Die nachfolgende DStV-Übersicht fasst
wesentliche Informationen zusammen:
Corona – Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten
Sofern sich Neuerungen ergeben, wird
der DStV die Übersicht möglichst zeitnah aktualisieren. Bitte beachten Sie, dass die Übersicht lediglich der Orientierung dient. Sie erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Kennen Sie schon den
neuen DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax)?
Hier finden Sie kompakte, aktuelle Videos, die bei der Bewältigung der Krise helfen können - Ganz einfach per Mausklick erreichbar und kostenfrei!
Linksammlung
Hier finden Sie zusammengefasst einige wichtige Links die Ihnen jetzt weiterhelfen können. Wir sind bemüht, Ihnen die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen, auf Grund der raschen Abfolge an Änderungen, wird das nur über eine Linksammlung möglich sein.
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw)
Unter diesem Link finden Sie eine Reihe von Informationen des vbw, insb. zu folgenden Themen:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Unter diesem Link finden Sie einen FAQ-Katalog des BMAS zu häufig gestellten Fragen zu
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?
Bundessteuerberaterkammer
Unter diesem Link finden Sie einen FAQ-Katalog Bundessteuerberaterkammer zu häufig gestellten Fragen an den Steuerberater im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise.
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Bayerisches Staatsministerium des Innern
Unter diesem Link finden Sie einen FAQ-Katalog des Bayerischen Staatsministeriums zu den häufigsten Fragen zum Umgang mit der
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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Im Rahmen des Gesetzespakets für die Corona-Nothilfen wurde beschlossen, allen von der Corona-Krise betroffenen
Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden zu lassen.
Für eine Stundung der Beiträge ist notwendig, dass sich die betroffenen Unternehmen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats formlos unter Bezug auf eine Notlage durch die
Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erheben.
https://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/11-Aktuelles/2020/Musterantrag.docx